Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
Von unserem Fachwissen profitieren
Unsere geschulten Fachkräfte leiten Sie durch den Dschungel der Möglichkeiten in der Pflege. Wir informieren Sie über Pflegehilfsmittel, geben Tipps zur alltäglichen Versorgung und übernehmen die gesetzliche Pflegeberatung nach SGB XI § 37 (3). Ebenso bieten wir pflegenden Angehörigen unsere individuelle Unterstützung an.
Zu allen Fragen der Gesundheitsvorsorge und Pflegebedürftigkeit inkl. möglicher Finanzierungen beraten wir Sie gern.
Wer kann sich beraten lassen?
Wir übernehmen für Sie die verpflichtende Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI und beraten Sie zu allen Fragen der Pflege in Ihrem Zuhause.
Folgende Personen, können diese Beratung durchführen lassen:
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Personen mit einem Pflegegrad 1 können freiwillig alle sechs Monate teilnehmen.
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Personen, die Pflegegeld beziehen oder Kombinationsleistungen in Anspruch nehmen, erhalten eine verpflichtende Beratung nach §37 Abs. 3 SGB XI, um die Qualität der Pflege zu sichern:
- bei Pflegegrad 2 oder 3 hat, muss alle sechs Monate eine Beratung durchgeführt werden
- bei Pflegegrad 4 und 5 muss eine Beratung alle drei Monate durchgeführt werden
Ihren Termin können Sie gerne per Mail oder telefonisch buchen.